Die PBK Gerüstbau teilte am Montag mit, die Tscharner AG werde im Berufsregister Gerüstbau nicht länger als gesamtarbeitsvertrags-konform aufgeführt und dürfe somit für öffentliche Aufträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie Roland Schiesser, Vizepräsident der PBK, auf Anfrage sagte, wurde der Entscheid in der sechsköpfigen Kommission einstimmig gefällt. Die Emser Firma habe die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages wiederholt «massiv verletzt». Der Entscheid der PBK kann innert 30 Tagen angefochten werden.
Kanton und RhB als Kunden
Zur Kundschaft von Tscharner gehörten der Kanton Graubünden und die Rhätische Bahn. Die Gewerkschaft Unia und die Paritätische Berufskommission werfen dem Gerüstbauer vor, die Beschäftigten betrogen zu haben.
Gegen die Firma läuft ein Strafverfahren. Die Bündner Staatsanwaltschaft untersucht wegen Verdachts auf Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Arbeitsgesetz.
Bei der kritisierten Firma war keine Stellungnahme zu bekommen. Weder der Firmenchef noch der Anwalt des Unternehmens waren zu erreichen.