Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV wirft der RhB vor, im Firmen-Gesamtarbeitsvertrag vereinbarte Spielregeln nicht einzuhalten. Konkret würde die Bündner Schmalspurbahn über Absichten und Massnahmen, welche das Personal beträfen, nur spärlich informieren oder gar nicht. Selbst bei «massiven personalrechtlichen Sanktionen» wie der Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters werde das vereinbarte Prozedere schlichtweg ignoriert.
Zudem reagiere die Bahn auf Anliegen der Gewerkschaft jeweils monatelang nicht. Nun müsse das Schiedsgericht die RhB dazu bewegen, den vertraglichen Pflichten nachzukommen, schreibt die SEV. Das Schiedsgericht setzt sich aus je zwei Vertretern von RhB und SEV zusammen. Diese bestimmen gemeinsam eine fünfte Person als Schiedsgerichts-Präsidenten.