Das Sozialamt wird zur Anlaufstelle für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Zudem wird das Bündner Staatsarchiv Geschädigten bei der Suche nach Akten helfen, wie die Kantonsregierung mitteilt.
Das Angebot wendet sich an Opfer von erzwungenen Kastrationen, Sterilisationen, Abtreibungen sowie Zwangsadoptionen und Fremdplatzierungen. Die Praxis dieser von Verwaltungsbehörden angeordneten drakonischen Massnahmen existierte in der Schweiz bis nach 1980. Die Geschädigten verfügten in der Regel über keine juristischen Mittel.
Betroffen waren Menschen, die den damaligen gesellschaftlichen und moralischen Wertvorstellungen nicht entsprachen. Sie wurden bestraft, weil sie als arbeitsscheu, liederlich oder sittlich verwahrlost galten. Die Massnahmen wendeten sich auch gegen ledige Mütter und ihre Kinder, arme Familien oder Suchtkranke.
Die Bündner Anlaufstelle wird auf Empfehlung des Vorstandes der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren eingerichtet. Eine politische Aufarbeitung der Vorfälle ist in verschiedenen Kantonen und auf Bundesebene in Gange.