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Kindern spielen Basektball.
Legende: Das Bündner Parlament will im ganzen den Kanton Sportaktivitäten fördern. Keystone

Graubünden Grosser Rat sagt Ja zum Bündner Sportförderungsgesetz

Zum ersten Mal bekommt Graubünden ein eigenes Gesetz für die Förderung des Sports. Das Anliegen selbst war unbestritten, Kritik gab es aber an den Vorschlägen der Regierung.

In der Eintretensdebatte hagelte es Kritik am Sportförderungsgesetz an die Adresse von Regierungsrat Martin Jäger. Das Gesetz sei zu allgemein formuliert, lasse Sportbegeisterung vermissen und spreche keine zusätzlichen finanziellen Mittel.

Dem hielt Martin Jäger entgegen, dass in den vergangenen Jahren die finanzielle Unterstützung für den Sport zugenommen habe. Heute würden dem Sport alles zusammengerechnet 7,3 Millionen Franken von der öffentlichen Hand bereitgestellt. Auch sei das Gesetz bewusst schlank gehalten, damit es für längere Zeit Bestand habe.

Wichtige Eckpunkte des neuen Gesetzes

Das Gesetz will ganz grundsätzlich den Sport in Graubünden fördern, auf allen Altersstufen und in allen Regionen. Unterteilt wird die Sportförderung in die Bereiche Bewegungsförderung, Breitensport, Leistungssport sowie Kinder- und Jugendsport ausserhalb der Schule.

Finanzielle Unterstützung kann es für verschiedene Bereiche geben wie Vereine, Sportanlagen, Anschaffung von Sportgeräten, Förderung einzelner Sportlerinnen und Sportlern oder der Teilnahme von Bündner Delegationen an Sportveranstaltungen. Für junge Profisportler soll es einfacher werden, neben der Ausbildung auch eine Sportkarriere zu verfolgen.

Keine Mittel für die Integration durch Sport

Länger debattierte der Rat über die Frage, ob die Integration von Behinderten und Ausländern beim Sport speziell gefördert werden soll. Eine Streichung forderte Remo Cavegn (CVP) und erhielt unter anderem Unterstützung von Ruedi Kunz (FDP): «Sport ist für mich, egal ob mit Behinderten oder Ausländern, per se integrativ.» Das stimme nicht, Integration finde nicht einfach statt, hielt Thomas Hensel (SP) entgegen. Je nach Behinderung brauche es zusätzliche finanzielle Mittel hiess es im Rat. Zum Beispiel für einen blinden Skifahrer oder einen autistischen Jungen, damit er am Schwimmwochenende teilnehmen kann.

Im Kern ging es dabei um die Frage, nach welchen Kriterien das Geld verteilt werden soll. Nach einer Stunde Debatte entschied das Parlament mit 72:23 Stimmen (5 Enthaltungen), den Integrationsartikel zu streichen. Gegen die Abschaffung votierte geschlossen einzig die SP sowie einzelne bürgerliche Politiker.

Konkrete Massnahmen wird nun die Regierung in einem Konzept definieren, das periodisch angepasst werden kann. Dieses soll spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes vorliegen. Nach 18 Uhr sagte das Bündner Parlament Ja zum Sportförderungsgesetz mit 86:3 mit einer Enthaltung.

SRF 1, Regionaljournal Graubünden, 17.30 Uhr.

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