Stolz legte gegen das Urteil Berufung ein. Die Strafe sei so hoch ausgefallen, weil Stolz bereits einschlägig vorbestraft gewesen sei, sagte Andrea Titz, Sprecherin des Oberlandesgerichts, zu Berichten in Schweizer Medien. Stolz sei bereits früher wegen Holocaust-Leugnung zu Haft verurteilt worden.
Die Rechtsanwältin mit Berufsverbot war im November 2012 als Rednerin geladen an die sogenannte «8. Internationale Konferenz» der «Anti-Zensur-Koalition» aus Walzenhausen AR. In ihrem anderthalbstündigen Referat leugnete die heute 51-Jährige gemäss Anklageschrift «den während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft an den europäischen Juden begangenen Völkermord und stellte ihn als eine blosse Erfindung dar».
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Ein Schweizer Anwalt, der Kenntnis von dieser Rede bekam, erstattete gegen Stolz knapp zwei Monate später Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden. Die Schweizer Justiz stellte daraufhin in Deutschland ein Ersuchen auf Übernahme der Strafverfolgung. Diesem wurde entsprochen, und die Münchner Staatsanwaltschaft nahm sich des Falles an.