Somit darf mit dem Bau des Mehrfamilienhauses zumindest so lange nicht begonnen werden, bis die Richter in Lausanne den Hauptentscheid zur hängigen Beschwerde treffen. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation von Franz Weber ist das Bauvorhaben nicht mit dem Verfassungsartikel zur Beschränkung von Zweitwohnungen vereinbar. Das Volk hatte den Artikel im vergangenen März angenommen.
Die Gemeinde Savognin hatte dem beanstandeten Vorhaben im Ausgust 2012 die Baubewilligung erteilt. Dagegen erhob die Umweltschutzorganisation Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, blitzte dort jedoch ab.