Die erste Regel lautet: Insektizide gegen die Kirsch-Essig-Fliege dürfen erst eingesetzt werden, wenn Trauben befallen sind. Dies müsse der Winzer nachweisen, sagt Hans Jüstrich, Rebbaukommissär des Kantons Graubünden. Dabei gilt das Prinzip der Selbstkontrolle. Ob die Winzer das Mittel richtig einsetzen, lässt sich Stand heute nicht sagen.
Wäre es also möglich, dass Winzer prophylaktisch Mittel gespritzt haben? Laut Hans Jüstrich würde dies keinen Sinn machen: «Das gibt nur Aufwand, Kosten und bringt nichts». Aber die Kontrolle sei schwierig, räumt der Weinbaukommissär ein, ob beispielsweise nicht zu viel oder zu einem falschen Zeitpunkt gespritzt worden sei. Mit Stichproben der Trauben und des Weins soll deshalb die Qualität später überprüft werden.
Ein Auge auf die ganze Situation hat auch das Bündner Lebensmittelinspektorat. Zusätzliche Kontrollen seien zurzeit nicht geplant, sagt der stellvertretende Kantonschemiker Adrian Schmitt: «Die Situation ist nicht ausserordentlich», die Weinbauern hätten genügend Know-how die Mittel richtig einzusetzen.
Zum Thema
Die Frage nach dem richtigen Einsatz der Insektizide wurde letzte Woche laut. Ein Imker in Chur meldete ein Bienensterben, weitere Meldungen gibt es auch aus dem Rheintal. Ob ein Zusammenhang besteht, ist noch ungeklärt. (Regionaljournal Graubünden, 17:30)