Ende November 2015 hatten die Kantone St. Gallen und Graubünden beim Bundesamt für Umwelt benatragt, dass Wölfe des Calandarudels abgeschossen werden dürfen. Die Begründung: Die Tiere würden zunehmend die Scheu vor Menschen verlieren und in Siedlungen auftauchen. Mit dem Abschuss zweier Jungwölfe wollen die Kantone eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.
Abschuss bis Ende März erlaubt
Das BAFU hat entschieden, dass die zwei Jungwölfe aus dem Calandarudel abgeschossen werden dürfen. Die Entscheidung basiert auf der Jagdverordnung. Die Kantone St. Gallen und Graubünden haben am Montag nach dem Entscheid eine Abschussverfügung erlassen. Demnach dürfen die beiden Jungwölfe bis am 31. März 2016 abgeschossen werden.
Weitere Auflagen für den Abschuss:
- Die Wölfe dürfen nur von den Mitarbeitern der Kantone (St. Gallen und Graubünden) mit Jagdbewilligung geschossen werden
- Der Abschuss muss in Siedlungsnähe erfolgen
- Die Wölfe dürfen nur während der Aktivitätszeit des Menschen, sprich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr geschossen werden
Die Umweltverbände WWF St.Gallen und Graubünden prüfen derzeit die Fakten und überlegen sich dann rechtliche Schritt einzuleiten. Den Abschuss zu verhindern dürfte allerdings schwierig sein, denn der Kanton St. Gallen hat eine aufschiebende Wirkung entzogen.