Das Parlament hatte drei Punkte der Initiative für ungültig erklärt:
- Ein Schutz der trächtigen, führenden Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen.
- Eine Winterruhe (und damit ein Verbot der Nachjagd) ab dem 1. November für den Rothirsch.
- Eine paritätische Vertretung von Tierschützern, Jägern sowie Nichtjägern im Amt für Jagd und Fischerei.
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Laut der Einschätzung der Initianten verstossen alle drei Punkte nicht gegen das Bundesrecht und können auch umgesetzt werden. Nach der Sonderjagdinitiative, die bereits vor Bundesgericht ist, müssen die Bündner Verwaltungsrichter nun also auch die zweite Jagdinitiative auf ihre Gültigkeit überprüfen.
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs