«Bis Ende Jahr muss es passiert sein», sagt Regierungsrat Martin Jäger. Man wolle, dass die Stadt Chur grundsätzlich die neue Gebührenregelung selbst gestalten kann, deshalb auch die Frist bis Ende Jahr. Sollte bis dahin nichts geschehen, werde der Kanton eine Vorschrift erlassen, so Jäger.
Bei der Stadt Chur ist der regierungsrätliche Brief in den letzten Wochen eingetroffen. Über den Inhalt sei man erstaunt gewesen, sagt Stadtrat Tom Leibundgut. Schon vor vier Jahren habe man eine Anweisung mit ähnlichem Inhalt erhalten. Aus diesem Grund habe man die Kanalgebühr vor anderthalb Jahren erneut vors Volk gebracht.
Dass der Kanton nun einen dritten Anlauf verlange, habe ihn überrascht, sagt Leibundgut. Man werde noch diese Woche der Regierung eine Antwort zukommen lassen. Über den Inhalt könne er noch nichts sagen, erklärte Leibundgut.
Nur so viel: «Ich denke, es wäre sicher sehr schwierig, dies erneut dem Volk vorzulegen. Das würde wohl als Zwängerei angeschaut.»
Die Stadt Chur finanziert den Unterhalt des Kanalisationsnetzes bislang aus allgemeinen Steuermitteln. Vom Gesetz gefordert wäre aber eine Gebühr nach dem Verursacherprinzip. Im Gemeindeparlament ist die Einführung schon mehrmals gescheitert, zwei Mal wurde auch das Volk befragt, mit dem gleichen Ergebnis.