Die von der Regierung an den Bündner Grossen Rat zur Behandlung in der Augustsession verabschiedete Vorlage enthält eine wichtige Neuerung beim Mitangelrecht. In Zukunft sollen zwei Jugendliche bis 13 Jahre unter Aufsicht eines Erwachsenen fischen dürfen anstelle eines einzigen.
Ausserdem sollen die Patentgebühren für Jugendliche bis 18 Jahre zur Hälfte verbilligt werden. Wie die Regierung am Montag weiter mitteilte, hat sie in der Botschaft im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage nur wenige Korrekturen vorgenommen. So wird Watverbot aufgehoben. Jedoch kann die Regierung das Betreten von Gewässern örtlich und zeitlich einschränken, zum Schutz der Fisch- und der Vogelbrut.