Mit dem Verbot setze man die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes um, teilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Mittwoch mit. Nach diesen Grundsätzen wird die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln nur als Ergänzung und als letztes Mittel angesehen.
In den vergangenen acht Jahren hatte das BLW Streptomycin jeweils befristet und mit Auflagen zugelassen. Allerdings sei die Anwendung keine ideale Lösung, da wie bei allen Antibiotika die Gefahr von Resistenzbildung bestehe. Das BLW setzt nun auf andere Massnahmen. In der Saison 2016 habe man fünf andere Pflanzenschutzmittel als Alternativen regulär zugelassen.
Graubünden punktuell betroffen
Feuerbrandfälle traten in Graubünden vor allem 2007 und 2012 auf. Letztes Jahr musste der Plantahof - das landwirtschaftliche Zentrum des Kantons - 13 Apfelbäume fällen. 2012 war in Zizers eine Plantage befallen, 650 Bäume mussten vernichtet werden.
Gregor Canova, Zuständiger des Plantahofs, findet den Entscheid des Bundes richtig. Es gebe genügend Alternativen. Erfreut ist man auch beim Obstverein Mittelbünden. Für die Präsidentin Martin Mändli - die auch Präsidentin des Bienenzüchtervereins Hinterrheintal ist - steht der Schutz der Bienen im Vordergrund.
Anders sind die Reaktionen im Thurgau oder beim Schweizer Obstverband. Dort hätte man sich gewünscht, dass das Antibiotikum als letztes Mittel zugelassen bleibt.