Hans Danuser wurde im März 2013 dazu auserkoren, das Oberstufenzentrum künstlerisch zu gestalten. Für die Durchführung des Wettbewerbs und die Realisierung des Projekts hatte der Gemeinderat der Stadt Chur 150'000 Franken gesprochen. Im Zuge der vom Gemeinderat beschlossenen Sparmassnahmen brach der Stadtrat das Vergabeverfahren noch im gleichen Jahr ab.
Danuser reichte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden ein. Er forderte, dass die Stadt Chur nochmals über den Abbruch der Vergabe und allenfalls eine angemessene Entschädigung für ihn entscheiden solle.
Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Verwaltungsgerichts, das die Beschwerde abwies, soweit es darauf eintrat. Es erachtet den Abbruch der Submission als korrekt, so dass auch kein Schadenersatz geschuldet ist. Dieser wäre nur bei einer Rechtswidrigkeit fällig geworden.