30 Bergbahnen und Gastrobetriebe sowie drei Sportgeschäfte haben beim Kanton Kurzarbeit angemeldet. Dies, weil sie wegen Schneemangels zu Beginn der Saison ihren Betrieb nicht aufnehmen konnten. Gegen 500 Personen waren davon betroffen. Jetzt steht fest: Die Betriebe erhalten kaum eine Entschädigung vom Bund.
Selber zahlen
Erste konkrete Berechnungen zeigen, dass die Betriebe nichts erhalten und den Schaden selber tragen müssen. Dies sagt der zuständige Leiter des Amtes für Arbeit, Paul Schwendener, dem «Regionaljournal» auf Anfrage. Für alle 33 Betriebe sehe es nicht gut aus, die Hürden seien zu hoch, um eine Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten.
Verordnung ändern
Schwendener hofft, dass nun die Verordnung geändert werde. Diese Kompetenz liegt beim Bundesrat. Deshalb hat Graubünden bereits mit anderen Gebirgskantonen Kontakt aufgenommen. Auch die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. Noch diesen Sommer soll ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Wie und in welcher Form diese Forderung an den Bundesrat getragen wird, das sei aber noch offen, sagt der Sprecher der Regierungskonferenz.
SRF 1, Regionaljournal Graubünden, 17.30 Uhr