Das neue Ruhetagegesetz solle den heutigen Gegebenheiten angepasst werden, da war sich der Rat einig. Die grösste Änderung besteht nun darin, dass neu auch an hohen Feiertagen kulturelle oder sportliche Veranstaltungen möglich sind.
Bis jetzt waren solche Anlässe am Ostersonntag, am Weihnachtstag oder an Karfreitag explizit verboten. Die strengen Regeln wurden allerdings nicht überall konsequent durchgesetzt. Der Rat wollte die Situation nun klären und schaffte die als Tanzverbot bekannten Regeln ab. Allerdings benötigen die Veranstaltungen eine Bewilligung der Gemeinde. Der Grosse Rat stellte sich einstimmig hinter die Liberalisierung.
Keine Chance hatte der Antrag der SP, den 1. Mai zum Feiertag zu machen. Der Tag der Arbeit sei ein weltweiter Feiertag, da solle Graubünden nicht abseits stehen, argumentierte die Ratslinke. Schädlich für die Wirtschaft wäre dies, schallte es aus den Reihen der bürgerlichen Parteien.