Hintergrund des Streits bildet die von Laax in diesem Sommer erlassene Planungszone für touristische Bewirtschaftung. Gestützt darauf sistierte die Gemeinde im vergangenen Juni das Baugesuch des Kantons für die Umgestaltung des Hotels in ein Asylzentrum. Das Bündner Verwaltungsgericht wies daraufhin die Gemeinde im Oktober an, dass Verfahren weiterzuführen. Dagegen gelangte die Gemeinde ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne haben der Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung erteilt.
Das Argument Zweitwohnungs-Initiative
Gemäss der Zwischenverfügung rechtfertige sich dieser Schritt zur Erhaltung des bestehenden Zustandes während der Dauer des höchstrichterlichen Beschwerdeverfahrens. Das bedeutet, dass die Gemeinde Laax zumindest bis zum Entscheid des Bundesgericht in der Sache selber das Baugesuch nicht weiterführen muss.
Die Gemeinde hatte die Planungszone mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative begründet: Im Lichte der neuen Zweitwohnungsregelung des Bundes gelte es, in Laax eine neue Grundordnung zu finden, welche die Erhaltung der touristisch bewirtschafteten Betten sicherstelle.