Der Winter hatte lange auf sich warten lassen in dieser Saison. Zu spüren bekamen dies vor allem Bergbahnen und Gastrobetriebe in den Skigebieten. 33 von ihnen interessierten sich deshalb für Kurzarbeitsentschädigung, wegen des Wetters.
Nun hat das Bündner Arbeitsamt Bilanz gezogen: Nur gerade sechs Betriebe haben die Bedingungen für eine solche Entschädigung erfüllt. Insegsamt würden rund 40'000 Franken ausbezahlt.
«Dies ist eigentlich fast nichts für diese Betriebe», fasst Paul Schwendener vom kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit die Situation zusammen. Er ist deshalb aktiv geworden.
Graubünden geht voran
Gemeinsam mit den Arbeitsämtern in andern Tourismuskantonen soll nun der Bundesrat dazu bewegt werden, die Hürden für eine solche Kurzarbeitsentschädigung zu senken.
Heute gibt es eine Karenzfrist von zehn Tagen, in dieser Zeit müssen die Betriebe die Ausfälle vollumfänglich selbst tragen. Noch höher ist die Anforderung beim Umsatz. Dieser muss im Vergleich zu den letzten fünf Jahren um 75 Prozent eingebrochen sein, erst dann ist eine Entschädigung möglich.
«Dies kommt einem Totalausfall gleich», sagt Schwendener. Persönlich sei er der Meinung, dass die Karenzfrist, wie bei der Industrie, auf zwei Tage gekürzt werden müsste. Zudem müsste die Schwelle beim Umsatz gesent werden, so dass auch wirklich Entschädigungen ausbezahlt werden könnten.
Der feritge Vorschlag werde zu gegebener Zeit den kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren unterbreitet. Aktiv werden müsste dann der Bundesrat. Er hat es in der Hand, die Regeln für wetterbedingte Kundenausfälle zu ändern.