Die Ferien der Kantonsangestellten sollen auf mindestens 23, statt wie bisher 20 Tage pro Jahr erhöht werden. Mit der Anpassung soll ausserdem der Mutterschaftsurlaub ausgebaut, sowie der Vaterschaftsurlaub erstmals im Gesetz verankert werden.
Die Regierung möchte durch die Anpassung des Gesetzes als Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleiben. Davon ausgenommen sind einzig die Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank. Die Vernehmlassung zum neuen Personalgesetz läuft bis Mai 2013.