Zum Inhalt springen

Graubünden Mit mobilen Bungalows gegen das Zweitwohnungsgesetz?

Ein Bündner Holzbauunternehmer bietet mobile, komplett ausgestattete Ferienhäuser an, die bei Befürwortern der Zweitwohnungsinitiative die Alarmglocken läuten lassen. Sie befürchten, dass mit diesen mobilen Bungalows das Zweitwohnungsgesetz umgangen werden kann.

Drei der Bungalows stehen bereits an der Julierstrecke, im Chaletpark Rona. Dieser war noch vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im März 2012 bewilligt worden und fällt deshalb nicht unter das neue Gesetz. Andernorts jedoch würde solche Mobilehomes gegen das Zweitwohnungsgesetz verstossen, sagt SP-Nationalrätin Silvia Semadeni:«Diese Bungalows bedeuten neue kalte Betten, also neue Zweitwohnungen auf der grünen Wiese. Genau das schliesst das Zweitwohnungsgesetz aber aus.»

Der Bauunternehmer und Erfinder dieser Bungalows, Enrico Uffer, sagt, dass das Projekt kein Versuch sei, das Gesetz zu umgehen. «Wir halten uns an die Gesetze. Solange uns niemand aufhaltet, bauen wir. Wir sind Bauleute. Das Rechtliche sollen Politiker und Juristen regeln.»

Der Chefjurist des Bündner Amtes für Raumentwicklung schreibt: «Ob Konstruktionen wie diejenige der Firma Uffer Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungsgsetzes darstellen, kann und darf meines Erachtens nicht davon abhängen, wie stark sie mit dem Boden verschraubt sind respektive wie rasch sie weggeschraubt werden können.»

Klarheit wird wohl die Verordnung zur Zweitwohnungsinitiative bringen. Der Bund will diese Ende 2015 veröffentlichen.

Meistgelesene Artikel