Gemäss Gesetz muss nachgezählt werden, wenn beim Gesamtergebnis einer Abstimmung die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen weniger als 0,3 Prozent der gültigen Stimmzettel beträgt. Diese Differenz betrug am Sonntag bei der Stichfrage 124 Stimmen, bei einem Schwellenwert von 147 Stimmen. Die Vertreter der Initiative haben die Möglichkeit, der Nachzählung beizuwohnen.
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Graubünden Nachzählung bei Kohlekraft-Initiative
Die Bündner Regierung hat eine Nachzählung der Abstimmung zur Kohlekraft-Initiative angeordnet. Diese war mit 124 Stimmen Unterschied hauchdünn angenommen worden. Jetzt muss das Stimm-Material aus allen Gemeinden zur Standeskanzlei nach Chur transportiert werden.
sda/wehm