Die Bundesanwaltschaft beschuldigt einen 50jährigen Unternehmer des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sowie zwei frühere Mitarbeiter der EMS-Chemie. Sie werden verdächtigt, das Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnis verletzt zu haben. Wann die Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stattfindet ist noch offen, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Das Verfahren gegen die drei Verdächtigen wurde im letzten Sommer sistiert. Der Grund dafür war ein mangelhaftes Gutachten. Die Bundesanwaltschaft hat einen zweiten Gutachter ernannt, dieser legte im Oktober einen ergänzten Bericht vor. Dieser wertete im Gegensatz zum ersten Gutachter mehrere der weitergegebenen Informationen nicht mehr als Fabrikations- und Geschäftsgeheimniss.
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