Der 59-jährige Alt-Grossrat (CVP) wurde im Dezember vom Bundesrat gewählt. Vincent Augustin ist seit 2013 Mitglied der unabhängischen Beschwerde-Instanz für Radio und Fernsehen. Das Gremium beurteilt pro Jahr etwa 30 Fälle.
Die Rolle der UBI ist dabei speziell. Das Gremium überprüft, ob die im Gesetz festgehaltenen Verpflichtungen - sachgerecht, faktentreu, nicht diskriminierend - eingehalten wurden (siehe Art. 4 des Radio- und Fernsehgesetzes). Eine Strafe aussprechen kann die UBI jedoch nicht:
Wir sind keine Zensurbehörde. Wir können nur feststellen, ob ein Beitrag die Kriterien des Gesetzes erfüllt.
Bei den Redaktionen sei es nur möglich, Verbesserungen anzumahnen: «Wie weit dies gelingt, sei eine andere Frage», sagt Vincent Augustin im Gespräch mit Radio SRF.
Ruhiges Graubünden und Kritik an RTR
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Eine Übersicht über Fälle, die Bündner Medien betreffen, existiert bei der UBI nicht. Pierre Rieder, Leiter des UBI-Sekretariats, schreibt in einem Mail, er erinnere sich an Beschwerden im Zusammenhang mit dem WEF und den beiden Bischöfen Huonder und Haas.
Für Augustin überraschend ist jedoch, dass im Zusammenhang mit dem Programm von Radio Televisiuns Svizra Rumantscha, dem rätoromanischen Medienhaus der SRG, «praktisch keine Beschwerden» vorhanden seien. Für den UBI-Präsidenten hängt dies mit der Nähe zu den Protagonisten zusammen und damit mit einer fehlenden kritischen Distanz.