Auch Bündnerinnen und Bündner sollen in Zukunft leichter Einsicht in amtliche Dokumente bekommen. Als einer der letzten Kantone geht Graubünden über vom Geheimhaltungsgrundsatz zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung.
47 von 52 Gemeinden sprachen sich aber «in aller Deutlichkeit» gegen den Einbezug der unteren staatlichen Ebenen aus, also der Regionen und Gemeinden, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Die Vernehmlassungsvorlage erweise sich aufgrund dieses Ergebnisses als politisch nicht konsensfähig, schrieb sie. Die Regierung will dem Grossen Rat einen ausgedünnten Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz unterbreiten. Regionen und Gemeinden wie auch regionale und kommunale öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen und Leistungserbringer des Gesundheits- und Sozialwesens sollen vom Geltungsbereich ausgeklammert werden.