Beide Organisationen, die PDGR und die KJP, verfügen über einen Leistungsauftrag des Kantons, welcher ihre Aufgaben das flächendeckende Angebot regelt und mit öffentlichen Mitteln abgeltet. Eine Zusammenarbeit findet derzeit hauptsächlich bei der Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen statt.
Unter Berücksichtigung der Entwicklung in den letzten Jahren und im Hinblick auf die finanziellen Perspektiven des Kantons erscheint es der Regierung für angebracht, die Vor- und Nachteile einer Zusammenführung detailliert zu prüfen und dabei die Erfahrungen anderer Kantone einfliessen zu lassen.
Die Regierung möchte eine externe Arbeitsgruppe einsetzen die die Vor- und Nachteile einer Zusammenführung prüft. Überwiegen die Vorteile, so werden dem Grossen Rat die erforderlichen gesetzlichen Regelungen unterbreitet.