Das Designer Outlet sei eine Erfolgsgeschichte, man danke der Regierung für Ihre Bemühungen, die Läden am Sonntag offen zu halten, heisst es im Brief an die Regierung. Darauf folgen mehrere Argumente, wieso das Shoppingdorf wichtig für die Region sei. Es handle sich um ein wertvolles touristisches Angebot, das für Arbeitsplätze sorge.
Am Schluss steht der Wunsch, die Regierung möge den Brief an Bundesrat Johann Schneider Ammann und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) weiterleiten. Dieses hatte bereits Ende August die Bündner Behörden zu sich zitiert und ihnen das Bundesgerichtsurteil in Erinnerung gerufen. Die rechtliche Lage ist klar. Mit den heutigen gesetzlichen Regelungen ist die Sonntagsarbeit im Outlet illegal.
Die Bündner Regierung hat das Urteil bisher jedoch noch nicht umgesetzt, weil sie auf eine Lockerung des Verbots hofft. Ein Entwurf für eine Verordnungsänderung liegt seit November 2013 vor. Als nächstes muss der Bundesrat darüber entscheiden.