Die Bewilligungspflicht sei notwendig, um die allzu oft miserable Qualität der privaten Dienstleistungen zu verbessern, erklärte Sicherheitsdirektor Christian Rathgeb. Allzu oft sei das Personal während der Arbeit berauscht und erfülle so nicht mal die Minimalanforderungen. Dabei sprach er insbesondere die Türsteher an. Von der Bewilligungspflicht sind alle privaten Security- und Detektivunternehmen betroffen.
Das Parlament folgte der Argumentation und beschloss den Beitritt zum «Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen» mit 95 zu 11 Stimmen. Das Konkordat soll auf Anfang 2016 in Kraft treten. Das Konkordat regelt die Voraussetzungen, die eine Sicherheitsfirma erfüllen muss, um ihre Leistungen anbieten zu können.
Bewilligungspflicht für Eishockeyspiele
Ein weiteres interkantonales Konkordat, dem Graubünden beitreten wird, regelt Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen. Das Konkordat ist kürzlich erweitert worden. Neu schreibt es eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Liga vor. In Graubünden trifft die neue Regelung im Moment einzig die Spiele des Hockey Clubs Davos HCD.
Über die Bewilligungspflicht kann der Veranstalter in die Pflicht genommen werden können, die Sicherheit an den Spielen selbst zu gewährleisten oder die Polizeiarbeit zu erleichtern. Zudem sind neu Identitätskontrollen von Fangruppen möglich. Damit sollen Personen mit einem Stadionverbot von den Spielen ferngehalten werden können.
Auch der Beitritt zu diesem Konkordat war im Parlament unbestritten. Ablehnende Stimmen kamen nur von der FDP. Die im Konkordat vorgesehen Auflagen griffen in die unternehmerische Freiheit der Sportclubs ein, hiess es. Dennoch wurde der Beitritt mit 91 zu 3 Stimmen klar beschlossen.