Mit einer Klage gegen die Gültigkeit der Bündner Grossratswahlen vom 18. Mai, wollen Stimmberechtigte aus linken und rechten Kreisen das Wahlsystem ändern. Das Majorzwahlsystem sei ungerecht. Die Wahlen müssten deshalb annulliert und der Proporz eingeführt werden.
Der Grosse Rat selbst beschäftigt sich aber nicht mehr mit der Diskussion um das Wahlsystem. Das Parlament sieht sich nicht zuständig und tritt nicht auf die Klage ein. SP, SVP und BDP hatten sich eine Diskussion erhofft.
Nun beschäftigt sich das Bündner Verwaltungsgericht in erster Instanz mit der Wahlrechtsbeschwerde.