Während das Projekt für das Personenregister weit fortgeschritten ist, steht dasjenige eines zentralen Objektregisters am Anfang. Um beide Register nutzen zu können, sind die datenschutzrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Dies teilt die Regierung mit.
Die Regierung des Kantons Graubünden schlägt dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gesetzes über die Einwohnerregister vor. Diese soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Gesetzesrevision regelt den Zugriff auf die Daten der Einwohnerregister der Gemeinden.
Es werde sichergestellt, dass die zugriffsberechtigten Stellen nur diejenigen Merkmale der Personendaten abrufen dürfen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen, gesetzlich verankerten Aufgaben benötigten, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung weiter. Zugriffsberechtigt sind kantonale Dienststellen, öffentlich-rechtliche Anstalten sowie Gemeinden.
Mit dem zentralen Personenregister könne der Informationsfluss zwischen kantonaler Verwaltung und den Gemeinden erheblich vereinfacht sowie die Verwaltung bürgerfreundlicher gestaltet werden, so die Regierung.
Vom Register profitierten auch die Steuerverwaltung, das Amt für Migration und Zivilrecht sowie das Strassenverkehrsamt. Diese drei kantonalen Dienststellen wurden in einer Pilotphase einbezogen.