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Eine Angestellte der Spitex hilft einer Frau beim Anziehen.
Legende: Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können eine Ausbildung machen und sich bei der Spitex anstellen lassen. Keystone

Graubünden Regierung darf Spitex beim Personal keine Vorschriften machen

Die Bündner Regierung wollte der Pflegeorganisation Spitex vorschreiben, wen sie anstellen muss. Dabei geht es um pflegende Angehörige, die entsprechend ausgebildet sind. Für das Verwaltungsgericht ist dies mit dem heutigen Gesetz nicht möglich.

Der Vater ist alt und hat Mühe zu laufen, die Mutter vergisst Dinge. Unterstützung bekommen die beiden von der Spitex. Das Pflegepersonal hilft im Alltag und bekommt dafür Lohn. In Graubünden können auch Angehörige diese Aufgaben übernehmen. Mit einer entsprechenden Ausbildung können sich sich bei der Spitex anstellen lassen. Ob sie die Stelle bekommen, entscheidet auch weiterhin die Organisation.

Ändern wollte dies die Bündner Regierung. In einer Verordnung legte sie fest, die Spitex müsse Angehörige anstellen, sobald sie die Voraussetzungen mitbringen. Dagegen wehrte sich die Spitex vor dem Verwaltungsgericht und hat Recht bekommen.

Laut dem Gericht hat die Regierung ihre Kompetenzen überschritten. Eine solche Regelung sei ein so grosser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und müsse deshalb gesetzlich geregelt sein. Dies ist aber nicht der Fall.

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