Das seit Anfang Jahr gültige Zweitwohnungsgesetz erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, Ferienwohnungen in bestehenden das Ortsbild prägenden Bauten zu errichten. Bei solchen wertvollen Bauten werde das öffentliche Interesse an deren Erhaltung höher eingestuft als dasjenige an der Begrenzung der Zweitwohnungen in einer Gemeinde, teilte die Bündner Regierung am Donnerstag mit.
Regierungsangaben zufolge geht es einerseits um Bauten, die wegen ihres denkmalpflegerischen Eigenwerts von den Gemeinden oder vom Kanton unter Schutz gestellt wurden oder werden. Anderseits geht es um Bauten, die ein Ortsbild oder eine Landschaft prägen.
Ball bei den Gemeinden
Die Regierung teilte weiter mit, es sei Aufgabe der Gemeinden, mit einer Teilrevision der Ortsplanung diejenigen Bauten zu bezeichnen, welche ein Ortsbild prägen sollen. In Ausnahmefällen kann ein Gebäude direkt von der kommunalen Behörde als Ortsbild prägend klassifiziert werden.
Das ist laut der Kantonsregierung dann der Fall, wenn ein Gebäude in der Ortsplanung bereits einem Schutz- oder Erhaltungsstatus unterliegt. In solchen Fällen bestehe ein gewichtiges Indiz, dass die Baute tatsächlich Ortsbild prägend im Sinne des Zweitwohnungsgesetzes sei, schrieb die Regierung.