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Das Dorf Trin in der Surselva.
Legende: Neue Strukturen für die Bündner Gemeinden - im Bild Trin in der Surselva. Keystone

Graubünden Regierung teilt Gemeinden den neuen Regionen zu

Im Kanton Graubünden lösen 2015 elf starke Regionen die Kreise und Regionalverbände schrittweise ab. Die Regierung hat nun die Gemeinden den neuen Regionen zugeteilt. Im April kommt die Neueinteilung vor das Kantonsparlament.

Im Herbst 2012 genehmigte das Bündner Stimmvolk eine Teilrevision der Kantonsverfassung, wonach elf Regionen als Aufgabenträgerinnen installiert werden. Sie sollen die elf Bezirke, 14 Regionalverbände und 39 Kreise ablösen. Nun hat die Kantonsregierung die Anschlussgesetzgebung erarbeitet und die Zuteilung der Gemeinden zu den elf Regionen vorgenommen.

Auf das Stimmvolk gehört

In Einzelfällen wurde auf Willenskundgebungen des Stimmvolkes geachtet, wie die Regierung am Freitag in Chur bekannt gab. Wie aus dem regierungsrätlichen Vorschlag an das Kantonsparlament hervorgeht, umfasst die Region Viamala die meisten Gemeinden (29), die Region Plessur rund um Chur ist mit 41'296 Einwohnerinnen und Einwohnern die bevölkerungsstärkste und die Region Surselva (Bündner Oberland) flächenmässig die grösste.

Präsidentenkonferenz als Entscheidungsplattform

Laut Regierungsangaben sollen die Regionen der überkommunalen Aufgabenerfüllung dienen, ohne jedoch der Gemeindereform entgegenzustehen, die langfristig von einer Anzahl Gemeinden unter 50 ausgeht. Vorgesehen ist, dass eine Präsidentenkonferenz die Entscheidungsplattform bildet und die Region führt. Der Konferenz angehören sollen Gemeindepräsidenten. Offen stehen soll sie überdies Gemeindevorstandsmitgliedern.

Entscheid Ende 2014

Grundsätzlich bestimmen die Gemeinden die regionalen Aufgaben. In einzelnen Bereichen kann das kantonale Recht vorsehen, dass Aufgaben regional erfüllt werden müssen. Die Vorlage der Regierung umfasst eine Totalrevision des Einteilungsgesetzes sowie Teilrevisionen von 19 Gesetzen im Rahmen eines Mantelgesetzes. Nach der Beratung im Kantonsparlament haben die Regionsgemeinden bis Ende 2014 Zeit, die Handlungsfähigkeit vorzubereiten.

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