Stattdessen fordert die Bündner Regierung eine grundsätzliche Neugestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die KEV soll sich am Kosten/Nutzen-Verhältnis orientieren und auch Effizienzinvestitionen bei Grosswasserkraftwerken unterstützen, so die Staatskanzlei.
Nach Ansicht der Bündner Regierung favorisiere die aktuelle KEV neue Wasserkraft-Kleinanlagen statt die rationelle Nutzung des Wassers in den bestehenden Anlagen. Auch mit der vorgeschlagenen Revision der Energieverordnung ändere sich dies nur unwesentlich.
Nach Meinung der Bündner Regierung solte die KEV bei Neuanlagen, die an natürlichen Gewässern erstellt werden, erst ab einer Untergrenze von einem Megawatt installierter Leistung ausgerichtet werden. Zudem sollte die KEV auch für Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von über zehn Megawatt möglich sein.