Die Sonderjagdsinitiative verlangt, dass die Nachjagd im November abgeschafft wird. Das gleiche Abschussziel könne auch mit einer um vier Tage verlängerten Hochjagd erreicht werden. Wie die Regierung ist nun auch eine Mehrheit der Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie der Ansicht, die Initiative verletze Bundesrecht.
Das Argument: Wenn die Sonderjagd fehle, könnten nicht mehr genügen Hirsche geschossen werden. Die Tiere würden dann an Bäumen fressen und würden damit auch den Schutzwald gefährden. Dies verstosse gegen das Jagd- und gegen das Waldgesetz.
Der Entscheid war mit 8:3 nicht einstimmig. Die Kommissionsminderheit möchte die Initiative dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Als nächstes beschäftigt sich der Grosse Rat im Februar mit der Frage, ob die Initiative gültig ist.