Im Bündner Dorf St. Martin steht kein Stein mehr auf dem anderen. Angefangen hatte alles mit Vorwürfen seitens der Geschäftsprüfungskommission zu den Jahresrechnungen 2011 und 2012.
Die Vorwürfe waren derart happig, dass die Bündner Regierung im Frühling dieses Jahres entschieden hatte, einen Kommissär einzusetzen, der die Vorwürfe untersuchen und wieder Ordnung in die Gemeinde mit 36 Einwohnern bringen sollte.
«Persönliches Fehlverhalten»
In seinem Bericht kommt der Regierungskommissär nun zum Schluss, dass «verschiedene Beschlüsse des Gemeindevorstandes vorab aufgrund der fehlenden oder mangelnden Kenntnisse von Verfahrensabläufen, aber auch aufgrund von persönlichem Fehlverhalten einzelner Mitglieder des Gemeindevorstandes als schwerwiegende ordnungswidrige Akte der Gemeindeverwaltung zu qualifizieren sind, indem übergeordnetes Recht missachtet und somit den Gemeindeinteressen zuwider gehandelt wurde.
Mit den Vorwürfen konfrontiert, erklärte der Gemeinderat «viele Unzulänglichkeiten, welche dem jetzigen Vorstand vorgeworfen werden, entsprechen einer Tradition». Der Vorstand habe nur das Wohl der Gemeinde im Auge gehabt. Ob einzelne Mitglieder des Gemeinderats mit einer Strafanzeige rechnen müssen, konnte Nievergelt nicht sagen. Es wäre Aufgabe der Regierung rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
Noch bis April 2014 im Einsatz
Nievergelt ist noch bis April 2014 als Regierungskommissär in St. Martin im Einsatz. In erster Linie gehe es darum, Ordnung in die Strukturen der Gemeinde zu bringen. In einem zweiten Schritt werde er die Gemeinde aber auch unterstützen, wenn es darum gehe, eine mögliche Fusion mit der Nachbargemeinde Vals zu prüfen.