Die Stadt hatte im Februar 2009 mit dem Verein vereinbart, dass er sein bestehendes Angebot um 18 Plätze ausbaut. Sie baute die Liegenschaft, in der sich die Krippe befand, aus und sanierte sie. Die wirtschaftlichen Risiken der Erweiterung der Kinderkrippe sollten durch die Stadt getragen werden. Für die zwei zusätzlichen Gruppen sollte deshalb eine getrennte Rechnung geführt werden. Die Stadt verpflichtete sich, einen Negativsaldo zu übernehmen.
Zudem wollte sie für die Jahre 2010 bis 2014 einen Sockelbeitrag von jeweils maximal 30'000 Franken leisten. Die Miete für die ausgebauten Räumlichkeiten wurde von rund 46'000 Franken auf neu 96'000 Franken festgesetzt.
Per 1. Januar 2011 wurde der Mietzins auf 108'000 Franken erhöht, weil die Sanierung mehr gekostet hatte als vorgesehen.
Defizitgarantie und Sockelbetrag gestrichen
Die Leistungsvereinbarung wurde am 17. Dezember 2013 durch einen Stadtratsbeschluss per 31. Dezember 2014 gekündigt. Die abgeänderte Vereinbarung, die dem Verein vorgelegt wurde, sah eine finanzielle Unterstützung nur noch im Rahmen der obligatorischen gesetzlichen Vorgaben vor. Defizitgarantie und Sockelbetrag waren gestrichen. Der Verein erhob beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erfolgreich Beschwerde gegen den Stadtratsbeschluss. Das Gericht hob diesen auf. Das Bundesgericht hat das Urteil in einem am Donnerstag publizierten Entscheid bestätigt und die Beschwerde der Stadt Chur dagegen abgewiesen.