Die Gewerkschaft SEV hatte in der vergangenen Woche von der Stadtbus Chur AG Lohnnachzahlungen in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken gefordert. Sie stützte sich dabei auf eine Verfügung des Bundesamtes für Verkehr. Darin wird klargestellt, dass die Praxis des Stadtbus gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst. Es geht etwa um die Festlegung des Dienstortes oder die Gutschrift von Zeitzuschlägen.
Die Verantwortlichen der Stadtbus Chur AG wollen nicht auf die Geldforderung der Gewerkschaft eingehen. Das Bundesamt für Verkehr war auf diesen Punkt nicht eingetreten. Man sei nur dafür zuständig, zu überprüfen, ob das Gesetz eingehalten werde, sagte eine Sprecherin des Bundesamtes auf Anfrage der Sendung «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF.
Die Stadtbus-Verantwortlichen haben die Möglichkeit, den Entscheid des Bundesamtes an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Ob sie das tun, ist noch nicht entschieden.
Die Gewerkschaft SEV kündigte an, gerichtlich gegen den Stadtbus vorzugehen, sollte die Firma sich weigern, Lohnnachzahlungen zu leisten.