Der Bundesrat hatte, als er die Vorlage ausarbeitete, durchaus auch die FIFA im Sinn. Den Handlungsbedarf begründete er unter anderem mit den Kontroversen im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland 2018 und Katar 2022. Der Bundesrat schlug daher vor, Privatbestechung neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Im Grundsatz war dies im Ständerat unbestritten. Auf Antrag seiner Kommission machte der Rat beim Offizialdelikt aber eine entscheidende Einschränkung: Mit 22 zu 23 beschloss er, dass Privatbestechung nur auf Antrag verfolgt wird, wenn keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind.
In der Debatte, die von den aktuellen Korruptionsvorwürfen bei der Fifa geprägt wurde, betonte der Bündner Ständerat Stefan Engler: «Wir sind kein FIFA-Tribunal».