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Graubünden Steuergesetz: Ein Sieg und eine Niederlage für die Regierung

Hausbesitzer werden nicht entlastet. Pendler dürfen ihre Fahrten weiterhin unbeschränkt abziehen. Dies hat der Grosse Rat in seiner Oktobersession beschlossen.

Die FDP wollte den Eigenmietwert senken und so Hausbesitzer entlasten. Gegen dieses Anliegen wehrte sich die zuständige Regierungsrätin Barbara Janom vehement. Sie sprach von einem riesigen Mehraufwand für die Steuerverwaltung und sie warnte vor einer Schlechterstellung der Mieter. Zudem, sagte sie, müssten der Kanton und die Gemeinden Steuerausfälle verkraften. Diese Argumente überzeugten. Der Rat sprach sich gegen einen Satz von 60 statt 70 Prozent beim Eigenmietwert aus.

Pendlerabzug bleibt unbeschränkt

Weniger erfolgreich war die zuständige Regierungsrätin beim Pendlerabzug. Bisher konnten die Fahrkosten in unbeschränkter Höhe abgezogen werden. Die Regierung wollte diesen Abzug auf 9000 Franken beschränken. Doch der Widerstand der Parteien war gross. Von einem Angriff auf die dezentrale Besiedlung war die Rede und davon, dass man die Menschen in den Randregionen nicht mit höheren Steuern belasten dürfe. Der Rat lehnte die Begrenzung des Pendlerabzuges daraufhin klar ab.

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