Das Bündner Kantonsgericht hat wie schon die Vorinstanz die Geldstrafe bedingt ausgesprochen. Die von der Vorinstanz verhängte Busse von 10'000 Franken wurde bestätigt, wie das Kantonsgericht am Montag mitteilte.
Erstinstanzlich war Remo Stoffel vor zwei Jahren der mehrfachen ungetreuen
Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen worden. Die vom Bezirksgericht beschlossene Geldstrafe von 240'000 Franken erachtete das Kantonsgericht jedoch als zu niedrig «in Anbetracht des Verschuldens».
Zusätzlich verurteilt wurde Stoffel im Konkurs-Fall der Backwaren-Firma. In diesem Punkt hatte ihn die Vorinstanz noch freigesprochen.
Remo Stoffel, der zuletzt mit dem Kauf der Therme im Bergdorf Vals in der Öffentlichkeit stand, war in Pontresina als Sanierer für die finanziell angeschlagenen Betriebe tätig.