Die Stadtbus Chur und die Gewerkschaft des Verkehrspersonals haben ihren Streit um verschiedene Entschädigungen für die Chauffeure beigelegt. Sie unterzeichneten einen Firmenarbeitsvertrag, der die strittigen Punkte regelt und auch Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr erfüllt.
Strittig waren die Festlegung eines Dienstortes für die Chauffeure, die Gutschrift von Zeitzuschlägen für Auswärtspausen sowie die Berechnung von Wegzeiten. Die Gewerkschaft SEV hatte deshalb letztes Jahr beim Bundesamt für Verkehr interveniert.
Wie die Stadtbus Chur und die Gewerkschaft SEV mitteilten, wurde mit dem Firmenarbeitsarbeitsvertrag nun eine Lösung für die strittigen Entschädigungen gefunden. Der Entscheid des Bundesamtes für Verkehr werde mit dem Vertrag vollumfänglich umgesetzt. Im Gegenzug verzichtet die SEV auf die Forderung der
Nachzahlung der Zuschläge.