Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz dürfen alte Ställe ausserhalb der Bauzone heute nicht umgenutzt werden. Das heisst, die Ställe können nicht zu bewohnbaren Maiensässen umgebaut werden. Das will der Grosse Rat ändern.
Mit 86 zu 24 Stimmen hat das Parlament einen Auftrag von Reto Crameri (CVP) an die Regierung überwiesen. Diese muss nun eine Standesinitiative erarbeiten und dem Bund unterbreiten. Diese dürfte als einer von vielen Inputs zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes eingehen.
Deshalb kann auch nicht abgeschätzt werden, ob der Wunsch aus dem Grossen Rat am Gesetz etwas ändern wird. Die Gegner des Vorstosses nehmen ihre Niederlage deshalb mit Humor. So etwa SP-Grossrat Peter Peyer auf Twitter:
Die Debatte im Grossen Rat dauerte rund zwei Stunden und entwickelte sich zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Frage, was ausserhalb der Bauzone erlaubt werden soll.
Was macht eine Landschaft aus?
Nicht zerfallene Ställe, sondern Ferienhäuser würden das Landschaftsbild stören, so die Gegner der Vorlage. Reto Crameri betonte deshalb: «Wir wollen auch keine Villen und neue Strassen, sondern lediglich massvolle Umbauten.»
Ställe umnutzen zu können, würde noch weitere Vorteile mit sich bringen: Die Ferienhäuser könnten auch touristisch genutzt, also an Gäste verkauft oder vermietet werden.