Die Verwaltungsrichter kommen in ihrem Urteil zum Schluss, dass die Gemeinde Vals die Aktien der Therme vorerst nicht an Remo Stoffel weitergeben darf.
Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die Anweisung gelte nur, sofern der Verkauf nicht schon abgewickelt sei.
Der Verkauf sei über die Bühne, sagte der Anwalt von Remo Stoffel auf Anfrage. Das Urteil habe deshalb keine Wirkung.
Was letztendlich mit den Aktien geschieht, entscheidet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.