Die Tat ereignete sich im März letzten Jahres im Asylzentrum Waldau in Landquart. Die Notunterkunft besteht aus einer Ansammlung von Containern, in denen Asylbewerber wohnen, die in Durchgangszentren wegen renitenten Verhaltens nicht mehr geduldet wurden.
In einem dieser Container eskalierte an einem Abend im März letzten Jahres der Streit zwischen dem 35 Jahre alten Angeklagten, der am Mittwoch in Landquart vor dem Bezirksgericht sass, und einem 31-jährigen Asylsuchenden aus dem Irak.
Die beiden Männer provozierten sich gegenseitig und tranken, bis ein Streit um ein Bier in Gewalt umschlug. Der Beschuldigte verletzte den Iraker mit einem Messer am linken Oberarm sowie am rechten Fuss.
Kopf gegen den Boden geschlagen
Ausserdem schlug der Angreifer mit einem Holzast auf das Opfer ein. Der Iraker stürzte zu Boden und prallte mit dem Kopf auf. Dann stiess der Angeklagte den Kopf des Opfers mehrmals gegen den steinigen Boden. Die schweren Verletzungen, die sich der Iraker zugezogen hatte, überlebte er nicht. Er starb in Chur im Bündner Kantonsspital nach der Einlieferung.
Vor dem Bezirksgericht legte der Angeklagte am Mittwoch ein Teilgeständnis ab. Er sagte, er könne sich erinnern, dass er zugeschlagen habe, nicht aber an die Einzelheiten des Streits. Er gab den Alkoholkonsum als Ursache für sein Verhalten an.
Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Gefängnis gefordert. Das Gericht ging drei Jahre unter diesen Antrag. Der Gerichtsvorsitzende sagte, strafmindernd seien das Teilgeständnis des Angeklagten und dessen Verhalten nach der Tat gewesen. Der Palästinenser hatte versucht, Hilfe für den Schwerverletzten zu organisieren.