Etwas über ein Jahr nach der wuchtigen Ablehnung einer kantonsweiten Tourismusabgabe ist das Thema Tourismusfinanzierung wieder auf dem Tapet. Etwa die Hälfte der Mitglieder des 120-köpfigen Bündner Grossen Rates hat einen Vorstoss zur Neuregelung der Tourismusfinanzierung auf Gemeindeebene unterschrieben.
Die Forderung: Mit einer Revision des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes sollen die Grundlagen für die Einführung einer neuen Tourismusabgabe in den Gemeinden geschaffen werden. Die Regierung sperrt sich nicht gegen das Ansinnen und ist bereit, den Vorstoss entgegen zu nehmen. Die kantonale Exekutive betont in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort, anstelle der Übernachtung könne die Kapazität von Betrieben besteuert werden. Der innovative und erfolgreiche Unternehmer könne dadurch mit einer degressiven Belastung belohnt werden.
Den Gemeinden soll es aber grundsätzlich freigestellt bleiben, ob sie beim heutigen System mit den Kurtaxen und den Tourismusförderungsabgaben bleiben wollen oder an deren Stelle eine neue kommunale Tourismusabgabe einführen wollen.
Die Regierung plant, ein Mustergesetz mit Erläuterungen zur Erhebung einer kommunalen Tourismusabgabe auszuarbeiten. Damit bliebe es bei einem freiwilligen System, das im Gegensatz zur abgelehnten Tourismusfinanzierung nur einen Aspekt betrifft.
Keine neue Steuer
Die Kantonsregierung betont, die geforderte neue Tourismusabgabe sei nicht eine neue Steuer, welche von allen Gemeinden eingeführt werden müsse, sondern lediglich eine Alternative zu den bestehenden Abgaben.
Damit könne den wesentlichen Kritikpunkten der gescheiterten kantonalen Tourismusabgabe Rechnung getragen werden und der Wille des Souveräns berücksichtigt werden. Tatsächlich haben Regierung und Kantonsparlament im November 2012 an der Urne ein Debakel erlebt mit der geplanten Einführung einer kantonsweiten Tourismusabgabe. Die Vorlage war von den Stimmberechtigten ohne Wenn und Aber den Bach hinunter geschickt worden.