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Graubünden Umstrittene Bungalows stehen auf Gewerbezone

Im Chaletpark Rona an der Julierstrecke sind mobile Bungalows geplant. Wie «Schweiz aktuell»-Recherchen zeigen, steht der Chaletpark auf einer Gewerbezone. Die Parzelle gehört unter anderem einem Juristen des Amtes für Raumentwicklung Graubünden.

Seit Tagen ist der Chaletpark in Rona in den Schlagzeilen. Die Art der geplanten mobilen Bungalows aus Holz stossen bei Zweitwohnungsinitianten auf Kritik. Da der Chaletpark bereits im Jahr 2012 bewilligt wurde, verstösst er aber nicht gegen das Zweitwohnungsgesetz. Nun zeigen Recherchen von Schweiz aktuell, dass der Chaletpark auf einer Parzelle steht, die im Zonenplan Rona/Oberrona als Gewerbezone eingezeichnet ist. Laut dem Baugesetz der Gemeinde Tinizong-Rona wären Ferienwohnungen in einer Gewerbezone eigentlich nicht möglich.

Der Gemeindepräsident Gion Francestg Schaniel hat den Chaletpark auf dem bereits drei Bungalows stehen, zusammen mit dem Gemeindevorstand Ende 2012 bewilligt. «Es ist im Ermessen des Gemeindevorstandes. Zum Chaletpark gehören auch Restaurant und Langlaufzentrum. Wir haben alles als Gewerbe angeschaut und darum so bewilligt.» Brigit Wyss, Juristin der Fondation Franz Weber, welche die Zweitwohnungsinitiative lanciert hat, sieht die Sache etwas anders: «Eine Gewerbezone ist nicht für Mobile Homes gedacht, sondern für Gewerbebauten. Das Projekt ist nicht zulässig.» Rechtliche Schritte seien allerdings nicht mehr möglich da der Chaletpark bereits 2012 bewilligt wurde.

Interessenskonflikt

Brisant: Der Chaletpark in Rona steht nicht nur auf einer Gewerbezone. Die Parzelle gehört unter anderem dem Juristen des Amts für Raumentwicklung des Kantons Graubünden. Brigit Wyss sieht darin einen möglichen Interessenskonflikt. «Es erstaunt mich, dass niemand darauf aufmerksam wurde in diesem Zusammenhang. Zumindest die betreffende Person hätte dies melden müssen.»

Richard Atzmüller, der Leiter des Amts für Raumentwicklung meint: «Unser Amt hatte nie etwas mit diesem Projekt zu tun. Zudem besitzt der Jurist als Privatperson das Land. Da besteht meiner Meinung nach kein Interessenskonflikt.» Dieser Meinung schliesst sich der betroffene Jurist an. Er weist den Vorwurf eines Interessenskonflikts vehement von sich.

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