Das Bundesgericht entschied im Februar, Landquart sei kein Tourismusgebiet. Deshalb könnte die Spezialnorm für bewilligungsfreie Sonntagsarbeit nicht angewendet werden. Das Bündner Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) hielt aber an einer bewilligungsfreien Sonntagslösung fest. Die Begründung: Der Tessiner Ständerat Fabio Abate hat auf Bundesebene eine Motion eingereicht, welche eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen fordert. Diesen Entscheid wolle man abwarten.
Eine der zwei Beschwerden, welche die Unia in den nächsten Tagen einreichen will, geht an den Bundesrat. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Bündner Behörden das Urteil des Bundesgerichts umsetzen.
Die zweite Beschwerde ist ans Kiga gerichtet. Dem Amt wirft die Gewerkschaft wiederholte Missachtung des Arbeitsgesetzes vor.