Paul Accola hatte zum Unfallzeitpunkt keine Hinweise, dass sich noch Personen auf der Wiese oder gar im Bereich des Mähers aufhalten würden, schreibt die Staatsanwaltschaft Graubünden. Unter diesen Umständen könne ihm nicht vorgeworfen werden, dass er beim Rückwärtsfahren keine weiteren Vorsichtsmassnahmen als das Drehen des Kopfes vorgenommen habe.
Knabe kam Aufforderung nicht nach
Am 27. Juni 2012 erfasste Paul Accola mit einer Mähmaschine in Davos Platz einen achtjährigen Jungen. Dabei wurde der Junge tödlich verletzt. Zur Klärung des Unfalls leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein. Diese ergab, dass Paul Accola und eine weitere Person einige Minuten vor dem Unfall den Jungen aufgefordert hatten, sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Anschliessend setzte Paul Accola seine Arbeiten fort. Minuten später hielt er im offenen Feld vor einer Freileitung an. Als er anschliessend rückwärts fuhr, wurde der Achtjährige von der Mähmaschine erfasst.
Ermittlungen mit 3D-Scanner
Im Rahmen der Strafuntersuchung wurden unter anderem Ausmessungen mit einem 3D-Scanner vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass sich der Junge in einem für den Fahrer der Mähmaschine sichttoten Bereich aufgehalten haben könnte und dort selbst beim Zurückschauen des Fahrers über beide Schultern und der Zuhilfenahme der Rückspiegel nicht gesehen werden konnte.