Das Bündner Parlament behandelt die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes in der nächsten Februar-Session. Das neue Gesetz, das jenes aus dem Jahre 1998 ersetzt, sehe neu die Unterstützung des professionellen Kunstschaffens explizit in den Zielsetzungen vor, sagte Regierungsrat Martin Jäger (SP) am Donnerstag bei der Vorstellung des regierungsrätlichen Entwurfs in Chur.
Allerdings ist es jährlich wiederkehrend dem Grossen Rat im Rahmen der Budgetentscheide anheim gestellt, wie stark die Kultur in Graubünden mit Geld unterstützt werden soll. Zahlen im Zusammenhang mit der Förderung des professionellen Kunstschaffens nannte Regierungsrat Jäger nicht.
Knapp eine Million mehr
Die zweite wichtige Neuerung bezieht sich auf die Regionen. Sie sollen verpflichtet werden, ein flächendeckendes Angebot an Sing- und Musikschulen zu führen. Dafür will der Kanton in Zukunft 410'000 Franken pro Jahr mehr ausgeben. Die Regionen sollen 550'000 Franken zusätzlich bereitstellen.
Im Gesetz vorgesehen ist, dass sich der Kanton mit 27 Prozent an den Kosten der Sing- und Musikschulen beteiligt. Die Elternbeiträge bemessen sich nach Einkommen und sollen sich auf höchstens 33 Prozent belaufen.
Die Regionen werden in einem weiteren Punkt vom Kanton in die Pflicht genommen. Sie sollen Kulturgut von regionaler Bedeutung sichern und zugänglich machen. Die Gemeinden sollen angehalten werden, das Angebot an Bibliotheken und Mediatheken zu fördern.
160 Stellungnahmen
Der Kanton Graubünden und die Gemeinden geben pro Jahr 55 Millionen Franken für die Kulturförderung aus, bei einem Gesamthaushalt des Kantons von 2,5 Milliarden Franken. Auf den Kanton entfallen 31,5 Millionen Franken, auf die Gemeinden 23,5 Millionen Franken. Mit Ausgaben von 292 Franken pro Kopf der Bevölkerung befindet sich der Kanton Graubünden auf dem 9. Platz der Kantone.
Regierungsrat Jäger betonte das Interesse, das die Gesetzesrevision ausgelöst hatte. 160 Stellungnahmen waren eingegangen. Diese Zahl hatte keine Vernehmlassung der letzten Jahre erreicht.