Beim Seilziehen zwischen der Bürgergemeinde und der Kantonsregierung ging es um einen Streitwert von acht Millionen Franken, wie dem am Montag publizierten Urteil zu entnehmen ist.
Die Ilanzer Bürgergemeinde kann ihr Vermögen gegen den Willen des Kantons auch nach einer grossen Gemeindefusion für sich behalten. Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Bürgergemeinde gegen ein Veto des Kantons gutgeheissen.
Alles begann mit einer Fusion
Hintergrund des Zwistes ist die Fusion von Ilanz und zwölf weiteren Gemeinden der Surselva 2014. Die Ilanzer Bürgergemeinde wollte ihr Vermögen in Form von Bargeld, Immobilien und Land in eine neugegründete bürgerliche Genossenschaft transferieren.
Damit wollte die Bürgergemeinde Ilanz verhindern, dass ihr Vermögen in eine aus der Fusion entstandene Gross-Bürgergemeinde überführt würde. Die Ilanzer wollten ihr Geld nicht mit den anderen - ärmeren - Bürgergemeinden teilen.
Kernfrage unbeantwortet
Nicht eingegangen ist das Gericht auf die Frage, ob es gleichzeitig eine bürgerliche Genossenschaft und eine Bürgergemeinde geben darf. Der Kanton verneint dies, die bürgerliche Genossenschaft Ilanz sieht das anders. Die Parteien sind sich uneinig, wie der entsprechende Gesetzesartikel ausgelegt werden soll.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen an das Bundesgericht gezogen werden. Wie die Kantonsregierung mitteilte, will sie die Prozesschancen abwägen und dann entscheiden, ob sie vor Bundesgericht zieht.