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Eine neue Alphütte, im Vordergrund altes Holz.
Legende: Was darf ausserhalb der Bauzonen gebaut werden? Bauern und Gewerbe sind sich nicht einig. Keystone

Graubünden Was darf im Nichtbaugebiet gebaut werden?

Eine Pferdekoppel bauen, Ställe umnutzen, eine Mauer umplatzieren: Die Gesetzgebung zum «Bauen ausserhalb der Bauzone» wurde in den letzten Jahren oft geändert und ist unübersichtlich. Das Thema ist heikel und beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Auch die Lösungsansätze sind unterschiedlich.

Baugebiet und Nichtbaugebiet sind in der Schweiz klar getrennt. An einer Fachtagung in Landquart wollte an dieser Trennung zwar niemand rütteln.

Beim Thema «Bauen ausserhalb der Bauzone» gehen die Interessen auseinander, wie die Tagung zeigte: Die Landwirte wollen eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft und sich etwa mit Agrotourismus oder Besenbeizen etwas dazuverdienen.

Anders sehen es Vertreter des Gewerbes: Mit der heutigen Gesetzgebung hätten Landwirte gegenüber Gewerbetreibenden im Baugebiet zu starke Wettbewerbsvorteile. Sie fordern eine Vereinfachung, aber gleichzeitig auch strengere Regeln für die Bauern.

In der ersten Etappe des Raumplanungsgesetzes, das seit diesem Frühling in Kraft ist, bleibt das Thema «Bauen ausserhalb der Bauzone» ungeregelt. An einer Fachtagung in Landquart war deshalb eine zweite Etappe des Gesetzes ein grosses Thema.

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